Corona - Bööggenzunft

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Corona

Zunfthaus
Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesrates betreffend Corona-Pandemie ist Sache des jeweiligen Mieters.

Die Bööggenzunft Bözingen stellt lediglich ihr Lokal zur Verfügung.

Das Desinfizieren von Türklinklen, Lichtschaltern und weiteren Orten mit starker Benutzung erfolgt im Vorfeld der Vermietung durch den jeweiligen Abwart.
Während des Anlasses ist dafür der Mieter zuständig. Desinfektionsmittel wird NICHT zur Verfügung gestellt, sondern muss vom Mieter mitgebracht werden.
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